Sozialversicherungsrechtliche Beratung

Mit einem Mandat des Steuerberaters zur umfassenden steuerlichen Betreuung steht die Beratung in Fragen der Sozialversicherungspflicht von Arbeitnehmertätigkeiten, aber auch die sozialversicherungsrechtliche Gestaltung von Geschäftsführertätigkeiten in unmittelbarem Zusammenhang. Der umfassende Beratungsauftrag lässt sich sinnvoll und ordnungsgemäß nur erfüllen, wenn der Berater auch den sozialversicherungsrechtlichen Status von Mitarbeitern des Mandanten und des Mandanten selbst klären darf.

Dazu gehören u. a. folgende Tätigkeiten, die einen kleinen Ausschnitt unseres Leistungsspektrums im sozialversicherungsrechtlichen Bereich darstellen:

Erstellung von Arbeitsbescheinigungen
Hartz IV: Auswirkungen auf den persönlichen Lebensbereich, Hilfestellung bei den Anträgen
Anträge auf Gewährung von Erziehungsgeld
Anträge auf Kontenklärung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte / Arbeiter
Anträge auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Ermittlung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige
Steuerliche Auswirkungen des Alterseinkünftegesetzes auf die private Altersvorsorge
Anträge auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status
Anträge auf Versicherungsrente sowie Altersrente vor Vollendung des 63./65. Lebensjahres
Anträge auf Witwen- und Waisenrente
Anträge zur Feststellung der Erwerbsminderung bzw. Berufs-/Erwerbsunfähigkeit
Meldungen zur Krankenversicherung der Rentner
Anträge auf Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

Diese Aufzählung ist nur ein kleiner Auszug aus unserem Beratungsangebot. Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an. Wie Sie uns erreichen, finden Sie unter Kontakt.

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